Zusammenarbeit
Ich führe meine Mandate selbst. Wo ein Verfahren Wissen verlangt, das außerhalb meiner Rechtsgebiete liegt, ziehe ich fallbezogen Angehörige der jeweiligen Berufe hinzu — in Abstimmung mit Ihnen und mit Blick auf die Kosten. Eine gemeinschaftliche Berufsausübung besteht nicht.
Die Frage hinter der Frage
Unternehmer, die vor der Wahl zwischen einer Einzelkanzlei und einer größeren Einheit stehen, fragen sich dasselbe: Reicht einer für mein Verfahren?
Die ehrliche Antwort hat zwei Teile.
Für die Verteidigung selbst ist die Einzelkanzlei eher ein Vorteil. Sie sprechen durchgehend mit derselben Person, diese Person kennt die Akte, und sie sitzt später im Saal. In größeren Einheiten wird ein Mandat oftmals auf mehrere Dezernate verteilt — das erzeugt Übergaben, Reibungsverluste und dreifache Abrechnung derselben Einarbeitung.
Für alles, was nicht Verteidigung ist, braucht es andere Berufe. Und die holt man sich dann, wenn man sie braucht, statt sie dauerhaft mitzubezahlen. Aufgrund der konzentrierten Spezialisierung, die jeweils fachübergreifend ineinandergreift, ist es auch nicht so, dass ich alles mache. Alles ist auf den strafrechtlichen Schwerpunkt konzentriert.
Wer wann hinzugezogen wird
Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Bei Schätzungen der Ermittlungsbehörde, bei der Rekonstruktion von Buchhaltung, bei der Aufbereitung von Zahlenwerk für eine Einlassung, bei parallel laufenden Besteuerungsverfahren. Häufig ist das die Beratung, die Sie bereits haben — dann arbeite ich mit ihr zusammen, statt sie zu ersetzen.
Sachverständige. Bei IT-Forensik und Auswertung großer Datenbestände, bei Bewertungsfragen, bei betriebswirtschaftlichen Gutachten, etwa zur Fortführungsprognose im Insolvenzstrafrecht.
Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Bei auswärtigen Gerichtsständen, für Haftbesuche und kurzfristige Termine. Näheres unter Bundesweite Verteidigung.
Anwältinnen und Anwälte anderer Fachrichtungen. Wo ein Verfahren Fragen berührt, die außerhalb von Straf-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht liegen.
Wie das praktisch läuft
Die Federführung bleibt bei mir. Sie haben einen Ansprechpartner, nicht vier.
Vor jeder Hinzuziehung wird besprochen, warum sie nötig ist, was sie kostet und wie sie beauftragt wird — ob über die Kanzlei oder direkt durch Sie. Zweiteres ist oft günstiger und wird dann auch so gemacht.
Und es gilt der umgekehrte Fall genauso: Wo ich eine Aufgabe nicht übernehmen sollte, sage ich das. Betriebsverfassungsrechtliche Dauermandate etwa gehören nicht zu meinem Schwerpunkt. Ein Mandat mitzunehmen, das anderswo besser aufgehoben ist, wäre für beide Seiten ein schlechtes Geschäft.
Was hier bewusst nicht steht
Sie finden auf dieser Seite keine Logos, keine Kachelwand mit Partnernamen und keine Formulierung mit „unser Team“ oder „unser Netzwerk“. Auch nicht „empfohlen durch…“
Das hat einen Grund. Das anwaltliche Berufsrecht erlaubt den Hinweis auf jede Form beruflicher Zusammenarbeit, verbietet aber, dabei den Eindruck einer gemeinschaftlichen Berufsausübung zu erwecken. Wo Angehörige anderer Berufe genannt werden, ist die jeweilige Berufsbezeichnung anzugeben.
Eine Kanzlei, die sich größer darstellt, als sie ist, verstößt nicht nur gegen diese Regel — sie erzeugt auch eine Erwartung, die sie beim ersten Termin enttäuscht. Die Einzelkanzlei ist kein Mangel, der kaschiert werden müsste. Zudem möchte ich keine Werbung durch die Empfehlung von Medien. Machen Sie sich ein eigenes Bild. Eine stille Weiterempfehlung aus dem Mandantenkreis und die eigene Überzeugung des Mandanten ist immer noch die beste „Werbung“.
Häufige Fragen
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie an.
Mein Steuerberater betreut uns seit Jahren. Bleibt er dabei?
In der Regel ja, und das ist meist die bessere Lösung. Zu klären ist nur, wer was übernimmt und wie die Kommunikation läuft — und ob er selbst in das Verfahren geraten kann.
Kann mein Steuerberater die Verteidigung übernehmen?
Nein. Und sein Zeugnisverweigerungsrecht ist im Strafverfahren begrenzter, als viele annehmen.
Was, wenn mein Verfahren sehr umfangreich wird?
Dann wird die Frage der Kapazität offen besprochen, bevor sie zum Problem wird. Es gibt Verfahren, für die eine Einzelkanzlei nicht die richtige Wahl ist. Das sage ich, bevor ein Mandat beginnt, nicht mitten darin.
Rufen Sie an.
Bürozeiten Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr, Sekretariat Montag bis Donnerstag. Außerhalb dieser Zeiten rufe ich innerhalb von 48 Stunden an Werktagen zurück.