Erklärung zur Barrierefreiheit
Ziel ist Stufe AA der WCAG 2.1. Gemessen über den ganzen Seitenbaum und sieben Fensterbreiten: Kontraste bis 21:1, alle Bedienelemente des Akutbereichs mindestens 52 Pixel, kein seitliches Rollen bei 320 Pixeln, kein zweiter Tipp nötig. Vier Einschränkungen stehen unten benannt.
Worum es hier geht
Diese Erklärung beschreibt, wie barrierefrei diese Website ist — nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 gilt.
Sie nennt nicht nur, was funktioniert, sondern auch, was nicht. Eine Erklärung, die nur Erfolge aufzählt, ist keine.
Die Kanzlei ist ein Kleinstunternehmen im Sinne des § 3 Absatz 3 BFSG — weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Für Dienstleistungen solcher Unternehmen gelten die Anforderungen des Gesetzes nicht.
Diese Erklärung steht trotzdem hier. Wer eine Vorladung bekommen hat, soll nicht daran scheitern, dass eine Schaltfläche zu klein ist — ob das Gesetz es verlangt oder nicht. Was unten als Einschränkung steht, steht deshalb da, weil es stimmt, und nicht, weil jemand es melden müsste.
Angestrebter Standard
Ziel ist die Erfüllung der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, wie sie die europäische Norm EN 301 549 in Bezug nimmt.
Was geprüft wurde und was dabei herauskam
Geprüft wurde maschinell am ausgelieferten Dokument, nicht am Quelltext — über den gesamten Seitenbaum und über sieben Fensterbreiten von 320 bis 1440 Pixeln:
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Kontraste: Die Marken- und Signalfarben erreichen 8,4:1 beziehungsweise 7,8:1 und damit Stufe AAA. Die Kennzeichnung der KI-Motive wurde aus den Bildpunkten der fertigen Seite gemessen und liegt zwischen 16,9:1 und 21,0:1.
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Zielgrößen: Alles, was im Ernstfall bedient wird — Notrufknopf, Telefonknopf, Menü, Formular, das Einstellungsfeld —, misst mindestens 52 × 52 Pixel und liegt damit über der Anforderung. Die Links der Fußzeile sind bewusst kleiner; das steht unten unter den Einschränkungen. Links im Fließtext sind ausgenommen, wie es WCAG 2.5.8 vorsieht.
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Schriftgrößen: Kein Text steht unter 12 Pixeln.
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Seitliches Rollen: Bei 320 Pixeln Breite entsteht kein waagerechtes Rollen.
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Bedienung mit dem Finger: Menü, Untermenü, Klapplisten und das Einstellungsfeld öffnen beim ersten Tippen. Kein Bedienelement verlangt einen zweiten Tipp.
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Bewegung: Ist im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt, sind alle Inhalte ohne Animation sichtbar. Es gibt keinen Inhalt, der nur durch Bewegung erscheint.
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Tastatur: Jede Seite beginnt mit einem Sprunglink zum Inhalt. Der Fokus ist überall sichtbar.
Einstellungen auf dieser Seite
Über die Schaltfläche unten rechts öffnet sich ein Feld mit sieben Einstellungen: Kontrast erhöhen, Graustufen, ein Farbschema für Rot-Grün- oder Blau-Gelb-Sehschwäche, Schriftgröße, Zeilenabstand, Links unterstreichen und Animationen reduzieren.
Jede dieser Einstellungen ist am 25. Oktober 2026 einzeln daraufhin gemessen worden, ob sie auf der Seite wirklich etwas bewirkt — auf allen 49 Seiten. Der Zeilenabstand tat es bis dahin nicht: Der Regler bewegte sich, und am Text änderte sich nichts.
Die Einstellungen gelten für diese Sitzung. Schließen Sie den Browser, sind sie wieder auf Standard. Das ist eine Entscheidung: Eine gespeicherte Einstellung müsste vor dem ersten Bild wiederhergestellt werden, sonst blitzt die Standarddarstellung kurz auf — und ein Aufblitzen ist für genau die Menschen unangenehm, für die das Feld gedacht ist.
Bekannte Einschränkungen
Diese Punkte sind gemessen und nicht behoben. Sie stehen hier, weil sie sonst niemand fände:
Kopfzeile bei stark vergrößerter Schrift. Stellen Sie im Browser eine Grundschriftgröße von 24 Pixeln ein — das entspricht 150 Prozent und ist eine verbreitete Einstellung —, läuft die Kopfzeile über: Der Telefonknopf wächst und schiebt den Menüknopf aus dem sichtbaren Bereich. Das Menü ist dann auf dieser Breite nicht erreichbar. Die Seiten selbst bleiben über die Fußzeile und die Sprunglinks bedienbar.
Titelbereich der Startseite bei kleiner Breite und großer Schrift. Bei 320 Pixeln Breite zusammen mit 150 Prozent Schriftgröße steht die Hauptüberschrift der Startseite über den Rand hinaus. Betrifft ausschließlich diese eine Kombination.
Links in der Fußzeile sind 40 Pixel hoch, nicht 52. Das ist eine Entscheidung und kein Versehen: Mit der vollen Trefferfläche lag der Zeilenabstand bei 64 Pixeln, und die Liste las sich zerrupft. Unter 480 Pixeln Fensterbreite sind es 34 Pixel, weil die Fußzeile dort auf die kleinere Schrift zurückgeht. Betroffen sind 15 Links in vier Fußspalten sowie fünf Kontaktzeilen, die in einem Textblock stehen und 26 Pixel messen — die Rufnummer und die Mailadresse im Fußblock und die drei Kontaktangaben der Marktüberwachungsstelle weiter unten auf dieser Seite. Alles, was im Ernstfall bedient wird, bleibt bei 52 Pixeln.
Noch nicht auf einem echten Gerät geprüft. Alle genannten Werte stammen aus automatisierten Messungen in einer Prüfumgebung. Eine Prüfung mit Screenreader auf einem echten Telefon steht aus. Was dort auffällt, ist damit nicht ausgeschlossen.
Eine Prüfung durch Dritte und eine förmliche Selbstbewertung nach einem dokumentierten Verfahren haben nicht stattgefunden und sind nicht vorgesehen. Grundlage dieser Erklärung sind ausschließlich die oben genannten eigenen Messungen.
Rückmeldung
Fällt Ihnen eine Barriere auf, die hier nicht steht, oder brauchen Sie eine Information in einer anderen Form:
Telefon: 040 22659448-0
E-Mail: kanzlei@kanzlei-pancic.de
Bitte beschreiben Sie, auf welcher Seite und mit welchem Gerät die Schwierigkeit auftritt. Sie erhalten eine Antwort innerhalb von 48 Stunden an Werktagen.
Durchsetzungsverfahren
Hilft die Rückmeldung nicht weiter, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden. Sie ist die für das BFSG zuständige Stelle.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg
Telefon: 0391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Web: (externer Link)www.mlbf-barrierefrei.de
Stand dieser Erklärung
- Oktober 2026. Diese Erklärung wird nach jeder Änderung an Gestaltung oder Bedienung fortgeschrieben.
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