Arbeitsweise
Ein Mandat läuft in vier Abschnitten: Erstkontakt und Sofortmaßnahmen, Akteneinsicht, Festlegung der Strategie, Umsetzung bis zum Verfahrensabschluss. Die wichtigste Regel steht am Anfang und gilt ausnahmslos: Vor der Akteneinsicht wird zur Sache nichts erklärt.
Wie ich verteidige
Verteidigung ist kein Stil, sondern eine Entscheidung nach Aktenlage.
Wo eine Beendigung im Ermittlungsverfahren erreichbar ist, arbeite ich darauf hin. Das ist meist das beste Ergebnis: keine öffentliche Verhandlung, kein Registereintrag, keine gewerbe- oder berufsrechtliche Folgekette. Gerade für Unternehmer wiegt das schwerer als die Höhe einer Geldauflage.
Wo der Vorwurf nicht trägt, wird verhandelt und nicht verglichen. Ein Verfahren, in dem die Beweislage eine Verteidigung trägt, endet nicht mit einer Auflage, sondern mit einem Freispruch.
Was ich nicht mache: eine Verständigung empfehlen, weil sie schneller geht. Und eine Einlassung abgeben, bevor ich die Akte gelesen habe.
Erreichbarkeit im Mandat
Während der Bürozeiten erreichen Sie das Sekretariat. Außerhalb dieser Zeiten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen einen Rückruf.
Für laufende Mandate besteht darüber hinaus eine Erreichbarkeit außerhalb der Bürozeiten. Strafverfahren halten sich nicht an Öffnungszeiten — eine Durchsuchung beginnt um 6:15 Uhr, eine Festnahme am Freitagabend. Wer mandatiert hat, soll in diesen Momenten nicht bis Montag warten.
Meine Mobilnummer steht auf dieser Website, bei jeder Soforthilfe-Seite unter der Festnetznummer. Eine feste Erreichbarkeit sage ich dazu nicht zu: Entweder ich gehe ran oder nicht. Das ist unbefriedigend, aber ehrlich — eine Rufbereitschaft rund um die Uhr könnte ich nicht einhalten, und eine Zusage, die im Ernstfall nicht trägt, ist schlimmer als keine. Ich versuche jedoch schnellstmöglich zurückzurufen, in jedem Falle wenn morgens um 6 Uhr oder 7 Uhr das Handy klingelt oder nachts.
Diskretion
Angaben zu Strafverfahren sind besonders geschützte Daten. Das ist kein Formalpunkt, sondern bestimmt, wie diese Kanzlei arbeitet.
Deshalb finden Sie auf dieser Website kein Formular, das Sie zur Schilderung Ihres Falls einlädt. Details gehören nur sehr bedingt ins Telefonat oder immer besser in ein persönliches Gespräch, nicht in ein Webformular. Aus demselben Grund werden auf dieser Website keine Mandate, keine Mandantennamen und keine Fallbeispiele dargestellt.
Wie intern in einem Unternehmen kommuniziert wird — gegenüber Mitarbeitern, Banken, Geschäftspartnern —, gehört zu den Fragen des ersten Tages. Ein Ermittlungsverfahren ist nicht öffentlich; eine Durchsuchung im Betrieb ist es faktisch trotzdem.
Zusammenarbeit
Ich arbeite allein, aber nicht isoliert. Wo ein Verfahren Wissen erfordert, das außerhalb meiner Rechtsgebiete liegt, ziehe ich fallbezogen Angehörige der jeweiligen Berufe hinzu — Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Sachverständige, bei auswärtigen Terminen Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Sofern es die Verteidigung erfordert, habe ich ein großes Netzwerk auch an strafrechtlich tätigen Kollegen vor Ort.
Das geschieht in Abstimmung mit Ihnen und mit Blick auf die Kosten. Näheres unter Zusammenarbeit.
Kosten
Strafverteidigung rechne ich in der Regel auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung ab, nicht nach Gegenstandswert. Was das konkret bedeutet und woran sich die Höhe orientiert, steht unter Honorar.
Verlässlichkeit gehört dazu: Sie erfahren vor der Mandatierung, womit Sie rechnen müssen, und Sie erfahren es, bevor sich der Umfang ändert.
Wie ein Mandat abläuft
Häufige Fragen
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie an.
Wie schnell sollte ich mich melden?
Sobald etwas passiert ist oder Post gekommen ist. Nicht erst, wenn ein Termin ansteht. Die meisten Weichen werden im Ermittlungsverfahren gestellt.
Muss ich alles sofort erzählen?
Nein. Für den Anfang genügt, was passiert ist, in welchem Stadium das Verfahren steht und ob Fristen laufen. Die Aufarbeitung folgt.
Kann ich anonym vorfühlen?
Ein erstes Gespräch ist vertraulich, und die anwaltliche Schweigepflicht gilt ab dem ersten Wort — auch dann, wenn es nicht zum Mandat kommt.
Was, wenn ich schon ausgesagt habe?
Dann arbeite ich damit. Eine Aussage ist nicht das Ende einer Verteidigung, sie macht sie nur aufwendiger.
Vertreten Sie auch, wenn ich woanders wohne?
Ja. Wie das abläuft, steht unter Bundesweite Verteidigung.
Rufen Sie an.
Bürozeiten Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr, Sekretariat Montag bis Donnerstag. Außerhalb dieser Zeiten rufe ich innerhalb von 48 Stunden an Werktagen zurück.