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Zeuge oder Beschuldigter?

Als Zeuge sind Sie bei Staatsanwaltschaft und Gericht grundsätzlich zur Aussage verpflichtet, als Beschuldigter nicht. Aber auch als Zeuge müssen Sie sich nicht selbst belasten. Und die Rolle kann wechseln — in Wirtschaftsstrafverfahren geschieht das regelmäßig.

Notfall 0172 5208650

Die nächsten 60 Sekunden

  1. 1 Prüfen Sie im Schreiben, in welcher Rolle Sie geladen sind. Zeuge und Beschuldigter haben völlig unterschiedliche Rechte.
  2. 2 Fragen Sie sich: Könnte meine Aussage mich selbst belasten? Wenn ja oder vielleicht — nicht ohne Beistand aussagen.
  3. 3 Sagen Sie nichts am Telefon, auch nicht „nur zur Einordnung“.
  4. 4 Rufen Sie an: 040 22659448-0, außerhalb der Bürozeiten 0172 5208650.
KI-generierte Darstellung: zwei gleiche Stühle einander gegenüber an einem leeren Tisch
AI GENERATED

Was Sie jetzt
nicht tun sollten

  • Nicht darauf vertrauen, dass „nur Zeuge“ harmlos bedeutet Die Rolle kann im Lauf der Ermittlungen wechseln.
  • Nicht aus Hilfsbereitschaft mehr erzählen als gefragt Allerdings darf auch nichts verschwiegen werden, was von der Frage als mit erfasst angesehen werden kann. Jede Zusatzangabe eröffnet ein neues Feld.
  • Nichts beschönigen und nichts vereinfachen Eine unrichtige Zeugenaussage ist selbst strafbar.
  • Sich nicht mit anderen Zeugen absprechen Das wird bemerkt und ist der sicherste Weg in ein eigenes Verfahren.

Die Rechte des Zeugen

Auskunftsverweigerung bei Selbstbelastung, § 55 StPO. Sie müssen einzelne Fragen nicht beantworten, wenn Sie sich oder einen nahen Angehörigen damit der Gefahr aussetzen würden, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Das gilt grundsätzlich für einzelne Fragen, nicht pauschal für die ganze Vernehmung, kann aber je nach Sachlage auch für eine gesamte Vernehmung gelten

Zeugnisverweigerung für Angehörige, § 52 StPO. Ehepartner, Verlobte, Verwandte in gerader Linie, Geschwister und weitere Angehörige dürfen die Aussage vollständig verweigern.

Berufsgeheimnisträger, § 53 StPO. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte und weitere Berufe haben ein eigenes Zeugnisverweigerungsrecht.

Zeugenbeistand. Sie dürfen sich eines anwaltlichen Beistands bedienen und ihn zur Vernehmung mitbringen.

Warum die Grenze durchlässig ist

In Wirtschaftsstrafverfahren ist der Weg vom Zeugen zum Beschuldigten kurz. Typische Konstellationen:

Der Buchhalter wird zur Geschäftsführung befragt — und hat die Buchungen selbst vorgenommen.

Der Mitgesellschafter soll über Beschlüsse aussagen, die er mitgetragen hat.

Der Subunternehmer soll erklären, wie die Abrechnung lief, die ihm selbst einen § 266a-Vorwurf einbringen kann.

Der Steuerberater wird zur Gestaltung befragt, die er empfohlen hat.

In all diesen Fällen ist die Ladung als Zeuge kein Freibrief. Sie ist die Lage, in der die Behörde noch nicht entschieden hat, in welcher Rolle sie Sie sieht — und Ihre Aussage kann diese Entscheidung herbeiführen.

Was der Zeugenbeistand leistet

Er prüft vorab, welche Fragen ein Auskunftsverweigerungsrecht auslösen könnten. Er ist in der Vernehmung anwesend und interveniert, wo die Grenze erreicht ist. Er sorgt dafür, dass eine Berufung auf § 55 StPO als Recht wahrgenommen und nicht wie ein Geständnis behandelt wird.

Und er klärt die Frage, die vorher niemand stellt: ob Sie nicht in Wahrheit längst Beschuldigter sind und nur noch nicht so bezeichnet werden.

Was passiert, wenn Sie nicht erscheinen

Bei polizeilicher Ladung: nichts. Es besteht keine Erscheinenspflicht.

Bei Ladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht: Ordnungsgeld, Kostenauferlegung, im Extremfall zwangsweise Vorführung. Auch hier gilt — absagen statt ignorieren, und die Absage enthält keine Angaben zur Sache. Eine Absage löst allerdings nicht das Problem von der Pflicht zu einem neuen Termin zu erscheinen. Bis dahin kann sich dann aber ein Zeugenbeistand kümmern.

Zur Wahrheitspflicht

Als Zeuge müssen Sie die Wahrheit sagen. Eine falsche Aussage vor Staatsanwaltschaft oder Gericht ist strafbar, eine eidliche erst recht.

Das ist der Grund, warum die Konstellation so gefährlich ist: Zwischen „aussagen und sich belasten“ und „lügen und sich strafbar machen“ liegt nur ein Weg, und das ist die korrekte Berufung auf das Auskunftsverweigerungsrecht. Sie muss an der richtigen Stelle erfolgen und richtig begründet werden.

Häufige Fragen

Ich habe nichts zu verbergen. Warum soll ich mir jemanden nehmen?

Weil Sie nicht wissen, was in der Akte steht und worauf die Fragen zielen. Oftmals werden Sachverhalte auch nicht vollständig erfasst und die strafrechtliche Relevanz und die Konsequenzen sind einem nicht klar. Ein Zeugenbeistand kostet einen Bruchteil dessen, was eine Verteidigung kostet, wenn aus der Zeugenvernehmung ein Verfahren wird.

Darf ich mich vorher mit Kollegen absprechen?

Nein. Das ist der schnellste Weg in den Vorwurf der Zeugenbeeinflussung — und bei Beschuldigten in die Verdunkelungsgefahr.

Mein Arbeitgeber will wissen, was ich aussage.

Dazu sind Sie nicht verpflichtet. Wo die Interessen auseinanderlaufen, sollte der Beistand nicht vom Arbeitgeber gestellt werden.

Kann ich die Aussage nachträglich korrigieren?

Eine Berichtigung ist möglich und in bestimmten Konstellationen sogar geboten. Sie sollte vorbereitet erfolgen.

Rufen Sie an.

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