Zum Inhalt springen
Menü

Insolvenzstrafrecht — wenn die Krise zum Strafverfahren wird

Wird eine GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet, muss der Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag stellen — spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. Wer das versäumt, macht sich strafbar. Fast jedes Insolvenzverfahren führt zu einer Prüfung, ob dieser Zeitpunkt eingehalten wurde.

KI-generierte Darstellung: leerer Konferenzraum in der Dämmerung, Stühle an den Tisch geschoben
AI GENERATED

Wie diese Verfahren entstehen

Anders als bei anderen Wirtschaftsdelikten braucht es hier keine Anzeige. Der Insolvenzverwalter berichtet über die Ursachen der Insolvenz und den Zeitpunkt des Eintritts der Insolvenzreife. Aus diesem Bericht entsteht das Strafverfahren — regelmäßig, nicht ausnahmsweise.

Damit ergibt sich eine Besonderheit, die Mandanten überrascht: Sie haben es zuerst mit dem Insolvenzverwalter zu tun, nicht mit der Staatsanwaltschaft. Was Sie ihm gegenüber erklären, kann später in der Strafakte landen. Die Auskunftspflicht gegenüber dem Verwalter und das strafrechtliche Schweigerecht stehen in einem Spannungsverhältnis, das vor dem ersten Gespräch geklärt sein muss.

Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO

Die Antragspflicht trifft die Mitglieder des Vertretungsorgans — Geschäftsführer, Vorstände, Liquidatoren —, und auch den faktischen Geschäftsführer.

Insolvenzgrund Antragsfrist
Zahlungsunfähigkeit ohne schuldhaftes Zögern, spätestens drei Wochen
Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern, spätestens sechs Wochen
Begehung Strafrahmen
Vorsätzlich Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Fahrlässig Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

Die Fristen sind keine Schonfristen. Sie dürfen nur ausgeschöpft werden, solange ernsthafte und aussichtsreiche Sanierungsbemühungen laufen. Steht fest, dass eine Sanierung nicht mehr gelingt, ist sofort zu handeln, auch wenn die Höchstfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Pflicht entsteht mit Eintritt des Insolvenzgrundes, nicht mit dessen Erkenntnis.

Dass § 15a InsO auch fahrlässig begangen werden kann, ist die Vorschrift, die aus einer wirtschaftlichen Fehleinschätzung eine Straftat macht. Genau hier setzt die Verteidigung an.

Der Streit um den Stichtag

Der gesamte Vorwurf hängt an einer einzigen Frage: Wann trat die Insolvenzreife ein? Von diesem Datum hängen die Strafbarkeit, die Höhe eines Schadens und die Haftung des Geschäftsführers ab.

Zahlungsunfähigkeit liegt nach § 17 InsO vor, wenn fällige Zahlungspflichten nicht mehr erfüllt werden können. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Grenze in der Regel überschritten, wenn nicht mindestens neunzig Prozent der fälligen Verbindlichkeiten innerhalb von drei Wochen erfüllt werden können. Eine bloße Zahlungsstockung, die binnen drei Wochen behoben ist, genügt nicht.

Überschuldung liegt nach § 19 InsO vor, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und die Fortführung des Unternehmens nicht überwiegend wahrscheinlich ist. Die Fortführungsprognose ist der eigentliche Streitpunkt — sie ist eine Bewertung, keine Messung.

Die Staatsanwaltschaft rekonstruiert den Stichtag im Nachhinein aus Kontoauszügen und Buchhaltung, oft über ein Sachverständigengutachten. Diese Rückschau kennt den Ausgang und neigt dazu, Insolvenzreife früher anzusetzen, als sie damals erkennbar war. Die Auseinandersetzung mit einer Liquiditätsbilanz ist deshalb kein Nebenschauplatz, sondern das Verfahren selbst.

Bankrott und die übrigen Tatbestände

Neben der Verschleppung steht eine Gruppe von Delikten, die an dieselbe Krise anknüpft:

Bankrott, § 283 StGB. Beiseiteschaffen oder Verheimlichen von Vermögensbestandteilen, unwirtschaftliche Ausgaben, Verletzung der Buchführungs- und Bilanzierungspflichten in der Krise. Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren; in besonders schweren Fällen greift § 283a StGB mit sechs Monaten bis zehn Jahren.

Verletzung der Buchführungspflicht, § 283b StGB. Der stille Klassiker — nicht geführte oder nicht aufbewahrte Bücher, nicht oder verspätet aufgestellte Bilanzen. Wird oft als Auffangvorwurf erhoben, wenn die Verschleppung nicht nachweisbar ist.

Gläubigerbegünstigung, § 283c StGB. Bevorzugte Befriedigung eines Gläubigers nach Insolvenzreife. Hier liegt eine Falle für gutwillige Geschäftsführer, die ausgerechnet die wichtigsten Lieferanten oder Mitarbeiter noch bedienen.

§ 266a StGB. Sozialversicherungsbeiträge, die nach Insolvenzreife nicht abgeführt werden. Der Vorwurf steht in fast jedem Insolvenzstrafverfahren mit im Raum und kollidiert mit dem Zahlungsverbot des § 15b InsO — ein Konflikt, der sorgfältig aufgelöst werden muss.

Was dem Geschäftsführer persönlich droht

Die Strafe ist selten die größte Sorge.

Nach § 15b InsO sind Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife grundsätzlich untersagt; entgegen diesem Verbot geleistete Zahlungen hat der Geschäftsführer der Gesellschaft zu erstatten. Über Monate summiert erreicht das schnell Beträge, die eine Privatinsolvenz nach sich ziehen.

Hinzu kommt die Haftung gegenüber Gläubigern, die nach Eintritt der Insolvenzreife noch Verträge geschlossen haben.

Und schließlich die gesellschaftsrechtliche Folge: Eine Verurteilung wegen Insolvenzstraftaten kann dazu führen, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr Geschäftsführer einer GmbH sein können. Für Unternehmer, deren berufliche Existenz an dieser Funktion hängt, ist das der schwerwiegendste Punkt überhaupt — und der Grund, warum die Art der Verfahrensbeendigung hier wichtiger ist als die Höhe der Strafe.

Wie ein solches Verfahren typischerweise verläuft

Zum Blättern wischen

01

Anzeige oder Prüfung

Der Anfang liegt selten bei der Staatsanwaltschaft. Häufiger stehen eine Betriebsprüfung, eine Meldung oder ein ausgeschiedener Mitarbeiter am Beginn.

02

Ermittlungen

Unterlagen werden ausgewertet, Zeugen gehört, oft folgt eine Durchsuchung. In dieser Phase entsteht die Akte, auf die sich später alles stützt.

03

Abschluss der Ermittlungen

Die Staatsanwaltschaft entscheidet: Einstellung, Strafbefehl oder Anklage. Hier wirkt eine Verteidigung am stärksten, weil noch nichts öffentlich ist.

04

Gericht

Kommt es zur Anklage, prüft das Gericht zunächst, ob es sie zulässt. Erst danach folgt die Hauptverhandlung.

Wo die Verteidigung ansetzt

  • Der Stichtag Jede Verschiebung nach hinten reduziert den Vorwurf, oft dramatisch. Angriffspunkte: die Fortführungsprognose, die Behandlung von Rangrücktritten und Gesellschafterdarlehen, gestundete Forderungen, die Frage, was zum damaligen Zeitpunkt erkennbar war.
  • Die Sanierungsbemühungen Wer belegen kann, dass er in der Frist ernsthaft und aussichtsreich saniert hat — Gespräche mit Banken, Investorensuche, Sanierungsgutachten, Verhandlungen mit Gläubigern —, hat die Frist rechtmäßig genutzt. Diese Dokumentation ist meist vorhanden, aber unsortiert.
  • Die Beratungslage Steuerberater, Sanierungsberater, Rechtsanwalt: Wer sich auf fachkundigen Rat verlassen hat, handelt regelmäßig nicht vorsätzlich, unter Umständen nicht einmal fahrlässig.
  • Die Rollenverteilung Bei mehreren Geschäftsführern ist die Zuständigkeit zu klären. Ressortverteilungen entlasten, wenn sie tatsächlich gelebt wurden.
  • Das Sachverständigengutachten Es ist Beweismittel, nicht Wahrheit. Methodische Angriffe auf die Liquiditätsbilanz sind der wirksamste Einzelschritt in diesen Verfahren.

Häufige Fragen

Der Insolvenzverwalter hat mich zu einem Gespräch geladen. Muss ich hingehen?

Auskunftspflichten gegenüber dem Verwalter bestehen. Wie weit sie reichen und wie das Verhältnis zum Schweigerecht im Strafverfahren zu handhaben ist, muss vorher geklärt werden — nicht im Termin.

Ich habe den Antrag selbst gestellt. Schützt mich das?

Es hilft erheblich, schließt eine Strafbarkeit aber nicht aus, wenn der Antrag verspätet kam.

Wir haben Löhne noch gezahlt, um die Mitarbeiter nicht hängen zu lassen.

Nachvollziehbar und trotzdem heikel. Zahlungen nach Insolvenzreife unterliegen § 15b InsO. Die Abgrenzung zwischen erstattungspflichtigen und zulässigen Zahlungen ist eine der schwierigsten Fragen in diesen Mandaten.

Meine Buchhaltung war unvollständig, weil kein Geld für den Steuerberater da war.

Das ist der häufigste Weg in § 283b StGB. Dass der Grund wirtschaftlich nachvollziehbar ist, entlastet in der Strafzumessung, nicht im Tatbestand.

Wann sollte ich einen Verteidiger einschalten?

Sobald Insolvenzreife im Raum steht — also bevor der Antrag gestellt ist, nicht wenn die Staatsanwaltschaft schreibt. Zu diesem Zeitpunkt lässt sich noch gestalten, später nur noch verteidigen.

Wenn es gerade akut ist

Die Durchsuchung läuft gerade

Rufen Sie an.

Bürozeiten Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr, Sekretariat Montag bis Donnerstag. Außerhalb dieser Zeiten rufe ich innerhalb von 48 Stunden an Werktagen zurück.