Soforthilfe
Wenn eine Maßnahme gerade läuft, gilt überall dasselbe: dulden, nichts erklären, nichts unterschreiben, auch nicht, wenn Sie dazu aufgefordert werden, Verteidiger anrufen. Alles Weitere hängt davon ab, was passiert ist. Wählen Sie unten die Situation.
Die vier Sätze, die überall gelten
Vier Stationen
Dulden, nicht diskutieren
Maßnahmen werden nicht an der Wohnungstür geklärt.
Nichts zur Sache sagen
Ein Satz reicht: „Ich mache von meinem Schweigerecht Gebrauch und möchte meinen Verteidiger anrufen.“
Nichts beseitigen, nichts löschen, niemanden instruieren
Daraus entsteht sonst möglicherweise ein Haftgrund, den es vorher nicht gab.
Mitschreiben
Uhrzeit, Namen, Dienststelle, was mitgenommen wurde.
Häufige Fragen
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie an.
Ist es zu spät, wenn ich schon etwas gesagt habe?
Nein. Wichtig ist, jetzt nicht nachzulegen und festzuhalten, was tatsächlich gesagt worden ist.
Kostet ein erstes Gespräch etwas?
Was ein erstes Gespräch kostet, sage ich Ihnen, bevor es stattfindet. Rufen Sie zuerst an — die Frage nach den Kosten ist im Akutfall die zweite, nicht die erste.
Können Sie kurzfristig kommen?
Die Bürozeiten sind Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr. Das Sekretariat ist Montag bis Donnerstag besetzt. In Notfällen können Sie die Notfallnummer 0172 520 8650 anrufen. Eine Kontaktaufnahme außerhalb der Bürozeiten ist über E-Mail möglich, Sie werden so schnell als möglich zurückgerufen: kanzlei@strafverteidiger-hh.de. Der Rückruf erfolgt an Werktagen in der Regel binnen 48 Stunden.
Rufen Sie an.
Bürozeiten Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr, Sekretariat Montag bis Donnerstag. Außerhalb dieser Zeiten rufe ich innerhalb von 48 Stunden an Werktagen zurück.