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Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger

Den Wahlverteidiger beauftragen Sie selbst. Einen Pflichtverteidiger bestellt das Gericht in den Fällen notwendiger Verteidigung — auf Ihren Antrag oder von Amts wegen, etwa vor einer Haftentscheidung. In beiden Fällen haben Sie Einfluss darauf, wer es wird. Nutzen Sie ihn.

Notfall 0172 5208650

Die nächsten 60 Sekunden

  1. 1 Sie dürfen Ihren Verteidiger selbst benennen — auch dann, wenn das Gericht ihn bestellt.
  2. 2 Warten Sie nicht ab, bis Ihnen jemand zugewiesen wird. Nennen Sie einen Namen.
  3. 3 Pflichtverteidigung ist keine kostenlose Verteidigung. Bei einer Verurteilung tragen Sie die Kosten.
  4. 4 Rufen Sie an: 040 22659448-0, außerhalb der Bürozeiten 0172 5208650.
KI-generierte Darstellung: zwei gleiche geschlossene Türen nebeneinander in einem hellen Flur
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Was Sie jetzt
nicht tun sollten

  • Die Aufforderung des Gerichts nicht unbeantwortet lassen Sonst wählt das Gericht.
  • Nicht annehmen, ein Pflichtverteidiger sei kostenlos Im Fall der Verurteilung werden die Kosten regelmäßig auferlegt.
  • Nicht mehrere Verteidiger parallel beauftragen Jedenfalls nicht, ohne das offenzulegen.
  • Die Entscheidung nicht nach dem Preis allein treffen Bei Wirtschaftsverfahren entscheidet die Einarbeitung in die Zahlen und Konstrukte über das Ergebnis.

Wann ein Pflichtverteidiger bestellt wird

Notwendige Verteidigung liegt in den gesetzlich bestimmten Fällen vor — abhängig unter anderem von der Schwere des Vorwurfs, der Zuständigkeit des Gerichts, der Untersuchungshaft und weiteren Konstellationen.

Seit der Reform Ende 2019 kommt die Bestellung deutlich früher als früher. In den Fällen notwendiger Verteidigung wird dem Beschuldigten, dem der Tatvorwurf eröffnet wurde, unverzüglich ein Pflichtverteidiger bestellt, wenn er das nach Belehrung ausdrücklich beantragt. Über den Antrag ist spätestens vor einer Vernehmung oder einer Gegenüberstellung zu entscheiden.

Unabhängig von einem Antrag erfolgt die Bestellung unter anderem dann, wenn der Beschuldigte einem Gericht zur Entscheidung über Haft vorgeführt werden soll.

Das ist praktisch bedeutsam: Sie müssen nicht bis zur Anklage warten. Wenn ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt, kann die Bestellung schon im Ermittlungsverfahren beantragt werden.

Ihr Auswahlrecht

Das Gericht bestellt nicht irgendjemanden. Ihnen wird Gelegenheit gegeben, einen Verteidiger zu benennen, und diesem Wunsch wird in aller Regel entsprochen, wenn kein wichtiger Grund entgegensteht.

Das ist der Punkt, an dem die meisten Beschuldigten Geld und Qualität verschenken: Sie warten ab. Wer keinen Namen nennt, bekommt den, der gerade verfügbar ist — möglicherweise jemanden ohne Erfahrung im Wirtschafts- oder Steuerstrafrecht.

Wurde bereits ein anderer als der von Ihnen benannte Verteidiger bestellt, oder hatten Sie nur eine sehr kurze Frist zur Auswahl, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Bekanntmachung der Entscheidung beantragen, dass Ihnen der von Ihnen bezeichnete Verteidiger bestellt wird.

Der Wechsel

Einen Wahlverteidiger können Sie jederzeit wechseln.

Beim Pflichtverteidiger ist es geregelt. Die Bestellung wird in der Regel aufgehoben, insbesondere wenn der Antrag in den ersten 3 Wochen nach Inhaftierung gestellt wird. Danach kann das Gericht die Aufhebung verweigern, macht dieses aber in der Regel nicht, wenn keine doppelten Gebühren entstehen, also einer der Verteidiger auf die Geltendmachung der bereits entstandenen Gebühren verzichtet. Daneben sieht das Gesetz weitere Wechselgründe vor, insbesondere bei endgültig zerstörtem Vertrauensverhältnis.

Wenn Sie mit Ihrer Verteidigung unzufrieden sind, ist das also kein Schicksal. Es ist aber auch nichts, was man nebenbei macht — ein Wechsel mitten im Verfahren kostet Einarbeitungszeit.

Wer bezahlt

Der Wahlverteidiger wird von Ihnen bezahlt, in Strafsachen nach den Sätzen des RVG oder auch auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung. Das hängt naturgemäß von der Komplexität des Falles ab.

Der Pflichtverteidiger erhält zunächst seine Vergütung aus der Staatskasse, nach den gesetzlichen Sätzen. Das ist aber keine Kostenbefreiung: Bei einer Verurteilung tragen Sie die Kosten des Verfahrens, und dazu gehören auch diese Auslagen. Sie werden gegen Sie festgesetzt.

Der Unterschied liegt also nicht darin, ob Sie zahlen, sondern wann und wie viel. Bei Freispruch oder Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen.

Umgekehrt kann ein Wahlverteidiger die Bestellung als Pflichtverteidiger beantragen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Das ist der übliche Weg, wenn ein Mandat länger läuft, als es finanziell tragbar ist.

Häufige Fragen

Ist ein Pflichtverteidiger schlechter?

Nicht von der Rolle her. Pflicht- und Wahlverteidiger haben dieselben Rechte und Pflichten. Der Unterschied liegt in der Auswahl — und die treffen Sie, wenn Sie rechtzeitig einen Namen nennen.

Ich kann mir keinen Anwalt leisten.

Prüfen Sie, ob ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt. Wenn ja, wird bestellt, unabhängig von Ihrem Vermögen. Sprechen Sie das an, statt ohne Verteidigung in eine Vernehmung zu gehen.

Können mehrere Beschuldigte denselben Verteidiger nehmen?

Nein. Die gemeinschaftliche Verteidigung mehrerer Beschuldigter ist verboten. Bei Verfahren mit mehreren Beteiligten aus einem Unternehmen ist das früh zu klären.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung das?

Strafrechtsschutz ist in vielen Policen enthalten, aber häufig eingeschränkt — Vorsatzdelikte sind regelmäßig ausgenommen, mit Rückerstattung bei Freispruch. Teils werden auch nur Delikte übernommen, die man auch fahrlässig begehen kann. Es gibt spezielle Zusatzversicherungen, bei denen immer die Kosten vorerst übernommen werden und je nach Art des Urteiles dann ein Regress droht. Die Bedingungen gehören vor der Beauftragung geprüft.

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