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Schweigen oder aussagen

Als Beschuldigter müssen Sie zur Sache nichts sagen, und Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Schweigen ist der richtige Ausgangspunkt, aber nicht zwingend die Dauerlösung. Die Entscheidung über eine Einlassung fällt nach Akteneinsicht — vorbereitet, schriftlich und zum gewählten Zeitpunkt.

Notfall 0172 5208650

Die nächsten 60 Sekunden

  1. 1 Sagen Sie zur Sache nichts. Auch nicht „nur das eine, damit das klar ist“.
  2. 2 Ein Satz genügt: „Ich mache von meinem Schweigerecht Gebrauch.“
  3. 3 Schweigen darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. Eine unbedachte Aussage kann nie zurückgenommen werden.
  4. 4 Rufen Sie an: 040 22659448-0, außerhalb der Bürozeiten 0172 5208650.
KI-generierte Darstellung: geschlossenes Notizbuch und ein Glas Wasser auf einem schlichten Tisch
AI GENERATED

Was Sie jetzt
nicht tun sollten

  • Am Telefon erklären Auch über ein Telefonat wird ein Vermerk gefertigt.
  • Die Sache mit Mitbeschuldigten abstimmen Das ist der direkte Weg in die Verdunkelungsgefahr und damit in die Untersuchungshaft.
  • Unterlagen unaufgefordert nachreichen Gut gemeint, regelmäßig schädlich. Was eingereicht wird, wird ausgewertet — auch das, worauf niemand gekommen wäre.
  • Bei der Behörde nachfragen, was man denn sagen solle Die Antwort ist nie im Interesse des Beschuldigten, auch wenn sie freundlich klingt.

Warum Schweigen am Anfang immer richtig ist

Drei Gründe, die unabhängig vom Fall gelten.

Sie kennen die Akte nicht. Sie wissen nicht, was vorliegt, worauf die Fragen zielen und welcher Punkt bereits feststeht. Wer im Dunkeln erklärt, bestätigt regelmäßig etwas, das bis dahin offen war.

Eine Aussage lässt sich nicht zurücknehmen. Sie können später präzisieren, ergänzen, korrigieren — aber jede Änderung wird als Widerspruch gelesen und kostet Glaubwürdigkeit. Die erste Version bleibt in der Akte und in der Erinnerung des Gerichts.

Schweigen kostet nichts. Das vollständige Schweigen des Beschuldigten darf nicht zu seinem Nachteil verwertet werden. Das ist kein Formelsatz, sondern geltendes Recht.

Gefährlicher als das Schweigen ist das Teilschweigen. Wer zu einigen Punkten redet und zu anderen nicht, öffnet die Tür für Schlüsse aus dem, was er ausgelassen hat. Deshalb gilt am Anfang: entweder gar nichts, oder vorbereitet alles, in einigen Fällen kann es sinnvoll sein, nur zu einem klar abgegrenzten Komplex etwas zu sagen. Dieses bedarf einer vorherigen intensiven Erörterung.

Wann eine Einlassung sinnvoll wird

Schweigen ist ein Ausgangspunkt, keine Strategie. In vielen Wirtschaftsstrafverfahren ist die sorgfältig vorbereitete Einlassung das wirksamste Mittel überhaupt — weil sich ein Sachverhalt, der aus Zahlen besteht, durch eine gute Erklärung auflösen lässt, und weil die Behörde ohne diese Erklärung ihre eigene Deutung weiterträgt.

Typische Situationen, in denen sich eine Einlassung lohnt:

Der Vorwurf beruht auf einer Schätzung, die mit eigenen Unterlagen widerlegbar ist.

Die subjektive Seite ist der Knackpunkt, und es gibt belegbare Beratung, auf die Sie sich verlassen haben.

Die Rollenverteilung im Unternehmen ist falsch angenommen worden.

Es geht um eine Verfahrensbeendigung, für die die Staatsanwaltschaft eine nachvollziehbare Darstellung braucht.

Wie eine Einlassung gemacht wird

In aller Regel schriftlich, über den Verteidiger, in Ausnahmefällen in einer Vernehmung. Das hat einen einfachen Grund: In der Vernehmung bestimmt die Behörde die Fragen, die Reihenfolge und das Protokoll. Bei der schriftlichen Einlassung bestimmen Sie den Inhalt, wobei in einem persönlichen Termin zu erarbeiten ist, ob man nach einer Einlassung weitere Fragen zulässt oder nicht, was oftmals dann sinnvoll ist. Aber mit einer schriftlichen Voraberklärung haben Sie einen guten Leitfaden.

Die Einlassung ist begrenzt auf das, was gesagt werden soll. Sie ist belegt, wo sie belegt werden kann. Und sie wird zu einem Zeitpunkt abgegeben, der taktisch gewählt ist — nicht, wenn die Behörde anruft.

Eine Einlassung ist übrigens nicht zwingend ein Geständnis. Sie ist eine Darstellung des Sachverhalts aus Ihrer Sicht. Wie weit sie Sie bindet, hängt vollständig von der Formulierung ab.

Häufige Fragen

Wirkt Schweigen nicht wie ein Eingeständnis?

Auf Laien vielleicht. Auf Gerichte nicht — sie kennen den Unterschied zwischen einem Recht und einem Indiz. Das vollständige Schweigen ist nicht verwertbar.

Ich bin unschuldig. Soll ich das nicht einfach sagen?

Ein Satz zur Sache genügt oft, um eine Folgefrage auszulösen, und die nächste, und die übernächste. Wenn Ihre Unschuld belegbar ist, wird sie besser schriftlich und vollständig dargelegt.

Kann ich später noch aussagen?

Ja, in jedem Verfahrensstadium. Der umgekehrte Weg funktioniert nicht.

Was ist mit dem Strafrabatt für ein Geständnis?

Den gibt es, und er kann erheblich sein. Ein Geständnis ist aber eine strategische Entscheidung nach Akteneinsicht, keine spontane Reaktion auf die erste Vernehmung.

Rufen Sie an.

Bürozeiten Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr, Sekretariat Montag bis Donnerstag. Außerhalb dieser Zeiten rufe ich innerhalb von 48 Stunden an Werktagen zurück.