Steuerstrafrecht
Steuerstrafverfahren beginnen selten mit einer Anklage. Sie beginnen mit einer Betriebsprüfung, die kippt, mit einer Kontrollmitteilung oder mit der Steuerfahndung vor der Tür. Entscheidend ist, was in den ersten Wochen passiert — und was nicht passiert.
Die Themen im Überblick
- Steuerhinterziehung — was Ihnen vorgeworfen wird und worauf es jetzt ankommt
- Selbstanzeige — der einzige Weg zurück, und er ist schmal
- Die Steuerfahndung steht vor der Tür — was jetzt gilt
- Umsatzsteuer und Vorsteuer — wenn aus einer Lieferkette ein Strafverfahren wird
- Wie ein Steuerstrafverfahren endet
Wie ein solches Verfahren läuft
Vier Stationen
Prüfung
Der Anfang ist meist eine Betriebsprüfung oder eine Kontrollmitteilung, nicht eine Anzeige.
Einleitung
Mit der Einleitung wechselt Ihre Rolle. Ab hier gelten andere Regeln als zuvor.
Ermittlung
Die Steuerfahndung wertet aus, oft nach einer Durchsuchung. Das Besteuerungsverfahren läuft weiter.
Abschluss
Einstellung, Strafbefehl oder Anklage — und parallel die Frage, was steuerlich bestehen bleibt.
Wie diese Verfahren entstehen
Fast immer aus dem Besteuerungsverfahren heraus. Eine Prüfung findet Auffälligkeiten, eine Kontrollmitteilung kommt aus einem anderen Verfahren, eine Kassennachschau führt zu Fragen, ein Dritter hat ausgesagt.
Der Übergang ist fließend und für Betroffene oft unbemerkt. Bis eben war es eine steuerliche Prüfung, in der Mitwirkungspflichten bestehen. Jetzt ist es ein Strafverfahren, in dem ein Schweigerecht besteht. Wer diesen Wechsel nicht bemerkt, erfüllt die eine Pflicht und belastet sich dabei in der anderen.
Deshalb gilt: Fragen Sie bei jeder unangekündigten Maßnahme ausdrücklich nach, ob ein Strafverfahren eingeleitet ist, und lassen Sie die Antwort protokollieren.
Was in diesen Verfahren zählt
Die Zahl. Der Verkürzungsbetrag bestimmt Strafrahmen, Wertgrenzen und Verjährungsfrist. Ermittlungsbehörden schätzen häufiger, als sie zugeben. Jede Reduktion wirkt sich unmittelbar aus.
Die Abgrenzung von Vorsatz und Leichtfertigkeit. Steuerliche Sachverhalte sind komplex, Beratung war eingeschaltet, Zuständigkeiten waren verteilt. Wer worüber tatsächlich Kenntnis hatte, ist eine Tatfrage — und selten so eindeutig, wie die Einleitungsverfügung nahelegt.
Die Koordination beider Ebenen. Straf- und Besteuerungsverfahren laufen nebeneinander. Ein Einspruch, der ohne Blick auf das Strafverfahren begründet wird, liefert der Staatsanwaltschaft regelmäßig die Einlassung, die sie sonst nicht bekommen hätte.
Läuft gerade etwas?
Wenn die Steuerfahndung im Haus ist, hilft diese Seite nicht weiter. Dann gilt: Soforthilfe Durchsuchung — und rufen Sie an.
Häufige Fragen
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie an.
Wann wechselt die Prüfung ins Strafverfahren?
Mit der Einleitung, die Ihnen bekannt gegeben werden muss. Ab diesem Zeitpunkt ändert sich Ihre Rechtsstellung.
Kann mein Steuerberater mich verteidigen?
Steuerlich begleiten ja. Im Strafverfahren gelten andere Regeln, und er kann selbst Zeuge werden.
Ist eine Selbstanzeige noch möglich?
Nur solange kein Sperrgrund eingetreten ist. Das ist die erste Frage, die geklärt wird.
Muss ich weiter Steuererklärungen abgeben?
Die steuerlichen Pflichten bestehen fort. Wie sie erfüllt werden, ohne sich zu belasten, wird gesteuert.
Rufen Sie an.
Bürozeiten Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr, Sekretariat Montag bis Donnerstag. Außerhalb dieser Zeiten rufe ich innerhalb von 48 Stunden an Werktagen zurück.