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Konto gesperrt, Vermögen gesichert

Der Vermögensarrest nach § 111e StPO sichert Vermögen für eine spätere Einziehung. Er greift schon im Ermittlungsverfahren, lange vor einem Urteil. Für ein laufendes Unternehmen ist er die akuteste Maßnahme überhaupt — und er ist angreifbar, vor allem über die Höhe und über die Verhältnismäßigkeit.

Notfall 0172 5208650

Die nächsten 60 Sekunden

  1. 1 Fordern Sie den Beschluss an — bei der Bank oder bei der Staatsanwaltschaft. Ohne den Beschluss wissen Sie nicht, was gesichert wurde und in welcher Höhe.
  2. 2 Erklären Sie der Bank nichts zur Sache. Banken sind meldepflichtig. Was Sie ihr schreiben, geht weiter.
  3. 3 Verschieben Sie kein Geld auf andere Konten. Das begründet Verdunkelungsgefahr.
  4. 4 Rufen Sie an: 040 22659448-0, außerhalb der Bürozeiten 0172 5208650.
KI-generierte Darstellung: leeres Büroregal mit schwachen Staubspuren, wo Kisten standen
AI GENERATED

Was Sie jetzt
nicht tun sollten

  • Keine Kopien auf eigene Faust ziehen, solange die Maßnahme läuft Sie dürfen aber fragen, ob Sie bestimmte Dateien oder Dokumente für Ihre Unterlagen kopieren dürfen.
  • Keine Zahlungen umleiten, um die Sperre zu umgehen Das erzeugt einen neuen Vorwurf neben dem bestehenden.
  • Keine Unterlagen vernichten Auch keine offensichtlich belanglosen.
  • Der Bank nicht ungefragt erklären, worum es geht Die Auskunft läuft über mich.

Der Unterschied, der zählt

Beschlagnahme betrifft Gegenstände, die als Beweismittel gebraucht werden — Unterlagen, Rechner, Datenträger. Ziel ist die Aufklärung.

Vermögensarrest und Sicherung zur Einziehung betreffen Werte — Konten, Immobilien, Fahrzeuge, Kryptowerte, Forderungen. Ziel ist, dass am Ende etwas da ist, das eingezogen werden kann.

Das Zweite tut wirtschaftlich weh, das Erste organisatorisch. Beide werden häufig gleichzeitig angeordnet, und beide werden mit demselben Wort beschrieben, wenn die Bank anruft.

Warum die Beträge oft zu hoch sind

Eingezogen wird, was aus der Tat erlangt wurde. Nach dem geltenden Recht wird dabei grundsätzlich das Bruttoprinzip angewendet: Maßgeblich ist, was zugeflossen ist, nicht der Gewinn. Aufwendungen werden nur in engen Grenzen abgezogen.

Im Ermittlungsverfahren kommt hinzu, dass die Behörde schätzt. Das Ergebnis ist regelmäßig ein Betrag, der weit über dem liegt, was am Ende Bestand hat.

Genau hier liegt der wichtigste Ansatz. Der Arrest ist angreifbar über:

  • die Höhe des angenommenen Erlangten

  • die Zurechnung bei mehreren Beteiligten, wo häufig jedem die Gesamtsumme zugerechnet wird

  • die Verhältnismäßigkeit

  • die Frage, ob ein Sicherungsbedürfnis überhaupt besteht

Was das für den Betrieb bedeutet

Ein gesperrtes Geschäftskonto legt ein Unternehmen in Tagen still. Löhne laufen weiter, Lieferanten und Mieten ebenso. Wer nicht zahlt, riskiert Kündigungen, Lieferstopps und — das ist die eigentliche Gefahr — den Eintritt der Insolvenzreife mit allem, was daran hängt.

Deshalb gehört in diese Mandate von Anfang an eine zweite Spur neben dem Angriff auf den Arrest: der Versuch, den Geschäftsbetrieb handlungsfähig zu halten. Über Freigaben für laufende Verbindlichkeiten, über die Beschränkung des Arrests auf einen realistischen Betrag, über ein Zweitkonto in den nicht erfassten Bereichen.

Diese Verhandlungen sind in den ersten Tagen am aussichtsreichsten. Später ist der Schaden bereits entstanden.

Die Rechtsbehelfe

Gegen den Arrestbeschluss ist die Beschwerde statthaft. Gegen eine Beschlagnahme, die nicht richterlich angeordnet wurde, kann die gerichtliche Entscheidung nach § 98 Abs. 2 StPO beantragt werden.

Daneben — und praktisch oft wirksamer als der förmliche Rechtsbehelf — steht das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft über Teilfreigaben. Wer belegen kann, welche Zahlungen zur Aufrechterhaltung des Betriebs zwingend sind, erreicht häufig mehr als über den Beschwerdeweg, und schneller.

Beides schließt sich nicht aus. Ich fahre in der Regel zweigleisig.

Bei Beweismittelbeschlagnahme

Hier geht es meist nicht um das Ob, sondern um das Wie schnell. Unternehmen brauchen ihre Daten.

Praktisch führt der Weg über eine Kopienregelung: Die Behörde behält die Originale oder das forensische Abbild, Sie bekommen eine Arbeitskopie. Das ist verhandelbar und wird häufig gewährt, wenn es früh und konkret beantragt wird.

Bei Datenträgern lohnt außerdem die Frage nach dem Umfang. Beschlagnahmt wird oft der gesamte Server, obwohl der Beschluss nur bestimmte Zeiträume oder Vorgänge trägt. Eine Beschränkung der Auswertung ist möglich.

Häufige Fragen

Die Bank sagt nur, das Konto sei gesperrt.

Die Bank darf oft nicht mehr sagen. Der Beschluss kommt über die Staatsanwaltschaft, und dafür braucht es einen Verteidiger mit Akteneinsicht.

Kann ich von meinem Privatkonto weiterzahlen?

Wenn es nicht erfasst ist, grundsätzlich ja. Vorsicht ist bei Zahlungen geboten, die wie eine Umgehung aussehen. Vorher klären.

Gehört das gesicherte Geld jetzt dem Staat?

Nein. Der Arrest sichert nur. Die Einziehung wird erst im Urteil angeordnet.

Wir haben Löhne nicht gezahlt, weil das Konto gesperrt war.

Das ist eine gefährliche Konstellation, weil daraus ein zweiter Vorwurf entstehen kann. Sie gehört sofort besprochen, nicht am Monatsende.

Wie lange dauert das?

Der Arrest kann bis zum Verfahrensende bestehen. Deshalb ist die Reduzierung auf einen realistischen Betrag oft wichtiger als die vollständige Aufhebung.

Rufen Sie an.

Bürozeiten Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr, Sekretariat Montag bis Donnerstag. Außerhalb dieser Zeiten rufe ich innerhalb von 48 Stunden an Werktagen zurück.