Die Anklage ist zugestellt
Mit der Anklageschrift beginnt nicht die Hauptverhandlung, sondern das Zwischenverfahren. Das Gericht prüft erst noch, ob es das Hauptverfahren überhaupt eröffnet. In dieser Phase können Sie sich äußern und Beweiserhebungen anregen. Hier muss taktisch besprochen werden, ob man bereits in dieser Phase seine Strategie offenlegt oder besser abwartet. Wenn eine sehr gute Chance gesehen wird, dass man das Verfahren in dieser Phase zu einer Einstellung bringen kann, sollte etwas vorgetragen werden. Andernfalls wäre das eher kontraproduktiv.
Die nächsten 60 Sekunden
- 1 Schauen Sie nach, bis wann Sie sich äußern können. Die Frist steht im Anschreiben des Gerichts.
- 2 Antworten Sie nicht selbst. Eine Stellungnahme ohne Aktenkenntnis schadet mehr, als sie nützt.
- 3 Das Verfahren ist noch nicht eröffnet. Es gibt noch etwas zu verhindern.
- 4 Rufen Sie an: 040 22659448-0, außerhalb der Bürozeiten 0172 5208650.
- 5 Spätestens jetzt sollten Sie einen Verteidiger kontaktieren, da das Gericht sonst nach der Eröffnung einfach einen Gerichtstermin festsetzt und es dann auch für einen danach erst hinzukommenden Verteidiger oftmals schwierig bis unmöglich wird, einen einmal festgesetzten Termin zu verschieben.
Was Sie jetzt
nicht tun sollten
- Die Anklageschrift nicht liegen lassen Sie wirkt erschlagend, und genau jetzt ist Zeit der entscheidende Faktor.
- Nicht auf eigene Faust Zeugen ansprechen Das kann als Einwirkung gewertet werden und schadet mehr, als es hilft.
- Keine Stellungnahme direkt an das Gericht schicken Sie geht über den Verteidiger, nach Akteneinsicht und nicht vorher.
- Nicht darauf setzen, dass sich in der Hauptverhandlung schon alles aufklärt Was vorher nicht vorgetragen ist, ist später schwerer unterzubringen.
Was gerade passiert
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen abgeschlossen und hält eine Verurteilung für wahrscheinlich genug, um anzuklagen. Das Gericht hat die Anklageschrift an Sie zugestellt und Ihnen eine Frist gesetzt, innerhalb derer Sie Einwendungen erheben und Beweiserhebungen beantragen können.
Danach entscheidet das Gericht in drei Richtungen:
Eröffnung. Das Hauptverfahren wird eröffnet, es kommt zur Verhandlung.
Nichteröffnung. Das Gericht sieht keinen hinreichenden Tatverdacht. Das Verfahren endet hier.
Zwischenlösungen. Einstellung nach den Opportunitätsvorschriften, Beschränkung des Verfahrensstoffs, Verweisung an ein anderes Gericht, Änderung der rechtlichen Bewertung. Möglicherweise kann ein Verteidiger auch noch eine Einstellung gegen Auflagen, meist Geldauflagen oder Schadenswiedergutmachung, erreichen.
Zwei gute Nachrichten stecken darin. Erstens ist nichts entschieden. Zweitens liegt jetzt die vollständige Akte vor — der Informationsvorsprung der Staatsanwaltschaft ist damit aufgehoben.
Warum das Zwischenverfahren unterschätzt wird
Weil es unspektakulär ist. Es findet schriftlich statt, ohne Termin und ohne Öffentlichkeit. Viele Beschuldigte lassen die Frist verstreichen, weil ihnen niemand gesagt hat, dass sie eine Bedeutung hat.
Sie hat eine. Eine Schutzschrift, die belegt, warum der Tatverdacht nicht hinreichend ist, wird von einem Gericht gelesen, das die Sache zum ersten Mal sieht und noch keine eigene Linie hat. Genau dieses Zeitfenster gibt es später nicht wieder.
Realistisch ist die Nichteröffnung nicht der Regelfall. Taktisch kann es Sinn machen, auch bereits jetzt seine Strategie und Sichtweise offenzulegen, ohne dass eine Chance besteht, dass es zu einer Nichteröffnung kommt. Das muss jedoch in jedem Einzelfall entschieden werden.
In Wirtschaftsstrafsachen kommt ein praktischer Punkt hinzu. Anklageschriften übernehmen die Schadensberechnung der Ermittlungsbehörde oft unverändert. Wer sie im Zwischenverfahren angreift, verhandelt über eine kleinere Zahl — und die Zahl bestimmt Strafrahmen, Wertgrenzen und Verjährung.
Was ich in dieser Phase tue
Zuerst die Anklageschrift gegen die Akte lesen. Trägt jeder angeklagte Fall? Sind Taten dabei, die verjährt sind? Stimmt die Zahl der Fälle? Ist die rechtliche Bewertung zutreffend, oder wird ein Regelbeispiel angenommen, das nicht vorliegt?
Dann die Entscheidung über die Stellungnahme. Sie ist nicht in jedem Fall richtig — wo die Verteidigung von Überraschung lebt, wird nicht vorab offengelegt. Wo der Vorwurf an einem Punkt scheitert, der sich schriftlich belegen lässt, schon.
Parallel die Frage der Verfahrensbeendigung: Kommt eine Einstellung in Betracht, lässt sich der Stoff beschränken, ist ein Strafbefehl denkbar statt einer Hauptverhandlung.
Was Sie jetzt tun sollten
Die Frist notieren. Sie steht im Anschreiben des Gerichts und ist verlängerbar, aber nur auf Antrag.
Nicht selbst antworten. Eine Stellungnahme ist eine Einlassung. Sie bindet Sie für das gesamte weitere Verfahren.
Unterlagen sortieren. Alles, was den Sachverhalt aus Ihrer Sicht belegt — Verträge, Korrespondenz, Buchhaltung, Beraterunterlagen. Diese Arbeit können Sie leisten, und sie spart Zeit.
Das Umfeld klären. Wenn eine Hauptverhandlung kommt, wird sie öffentlich. Wie damit im Unternehmen und gegenüber Geschäftspartnern umgegangen wird, gehört jetzt besprochen und nicht am ersten Verhandlungstag.
Häufige Fragen
Heißt Anklage, dass ich verurteilt werde?
Nein. Die Anklage bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung für wahrscheinlich hält. Über die Eröffnung entscheidet das Gericht, über die Schuld die Hauptverhandlung.
Kann das Verfahren noch eingestellt werden?
Ja, auch nach Anklageerhebung. Eine Einstellung gegen Auflage ist in Wirtschaftsstrafsachen auch in diesem Stadium ein häufiger Abschluss.
Ich habe bisher keinen Verteidiger. Ist es zu spät?
Nein, aber die Frist läuft. Melden Sie sich jetzt, nicht nach Ablauf.
Wann findet die Verhandlung statt?
Nach der Eröffnung, mit einer Ladungsfrist. Bei umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren vergehen bis dahin oft Monate, manchmal auch Jahre.
Wird das öffentlich?
Die Hauptverhandlung ist grundsätzlich öffentlich. Das Zwischenverfahren ist es nicht.
Rufen Sie an.
Bürozeiten Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr, Sekretariat Montag bis Donnerstag. Außerhalb dieser Zeiten rufe ich innerhalb von 48 Stunden an Werktagen zurück.