Honorar
Strafverteidigung rechne ich in der Regel auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung ab, nicht nach Gegenstandswert, den es im Strafrecht (außer bei Fragen der Einziehung und Adhäsionsverfahren) nicht gibt. Sie erfahren vor der Mandatierung, womit Sie rechnen müssen, und Sie erfahren es erneut, bevor sich der Umfang ändert. Was ein Verfahren kostet, hängt vom Aufwand ab — und der ist nach dem ersten Gespräch meist gut einzuschätzen.
Warum nicht nach Gegenstandswert
Im Strafrecht gibt es keinen Streitwert, außer bei Adhäsionsverfahren oder Einziehungsgebühren. Die gesetzlichen Gebühren sind Rahmengebühren: Das Gesetz gibt eine Spanne vor, innerhalb derer sich die Gebühr nach Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit, nach der Bedeutung der Sache und nach den Verhältnissen des Auftraggebers bemisst.
Diese Rahmen stammen aus einer Zeit, in der ein durchschnittliches Verfahren einen Aktenordner umfasste. Ein Wirtschaftsstrafverfahren mit ausgewerteten Datenbeständen, Sachverständigengutachten und parallel laufendem Besteuerungsverfahren bildet sich darin nicht ab. Deshalb ist die Vergütungsvereinbarung in diesem Bereich der Regelfall, nicht die Ausnahme.
Der Vorteil liegt auf beiden Seiten: Sie wissen, woran Sie sind, und ich muss nicht in einen Rahmen hineinarbeiten, der dem Aufwand nicht entspricht.
Was in der Vergütungsvereinbarung steht
Das Gesetz stellt dafür Anforderungen, die auch Ihrem Schutz dienen. Eine Vergütungsvereinbarung bedarf der Textform, muss als Vergütungsvereinbarung bezeichnet und von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt sein, darf nicht in der Vollmacht versteckt werden und muss den Hinweis enthalten, dass ein erstattungspflichtiger Dritter oder die Staatskasse im Fall der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstattet.
Der letzte Punkt ist der wichtigste und wird oft überlesen: Auch wenn Sie freigesprochen werden und die Staatskasse Ihre notwendigen Auslagen trägt, erstattet sie in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren. Die Differenz zur vereinbarten Vergütung bleibt bei Ihnen.
Woran sich die Höhe orientiert
Die Höhe richtet sich nach dem einzelnen Fall. Es gibt kein Modell, das auf jedes Verfahren passt — und keine Zahl, die ohne Kenntnis der Akte etwas wert wäre.
In der Praxis kommen drei Formen vor, auch in Kombination:
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Abrechnung nach RVG, wo sich der Fall dafür eignet — insbesondere, wenn eine Rechtsschutzversicherung eintritt
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Pauschale für die Einarbeitung, dann Tagespauschale je Hauptverhandlungstag. Diese Form ist bei größeren Verfahren der Regelfall
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Stundenhonorar, dessen Satz je nach Fall unterschiedlich ausfällt
Möglich ist auch eine Kombination aus Rechtsschutzdeckung und einer Zuzahlung.
Was für Ihr Verfahren gilt, kläre ich mit Ihnen vor der Mandatserteilung und halte es schriftlich fest. Zahlen stehen hier bewusst nicht: Ein Stundensatz oder eine Pauschale ohne den dazugehörigen Fall ist keine Auskunft, sondern eine Zahl, an der sich später jemand festhält. Was Ihr Verfahren kostet, erfahren Sie im ersten Gespräch — vorher, nicht hinterher.
Die üblichen Faktoren sind: Verfahrensabschnitt, Aktenumfang, Zahl der Beschuldigten und der angeklagten Fälle, Zahl der Sitzungstage, Ort des Gerichts und ob parallel ein Besteuerungs- oder Beitragsverfahren zu führen ist.
Pflichtverteidigung ist keine kostenlose Verteidigung
In den Fällen notwendiger Verteidigung bestellt das Gericht einen Verteidiger, der zunächst aus der Staatskasse nach den gesetzlichen Sätzen vergütet wird.
Bei einer Verurteilung tragen Sie die Kosten des Verfahrens, und dazu gehören diese Auslagen. Sie werden gegen Sie festgesetzt. Der Unterschied zur Wahlverteidigung liegt also nicht darin, ob Sie zahlen, sondern wann und wie viel.
Umgekehrt kann ein Wahlverteidiger die Bestellung als Pflichtverteidiger beantragen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Das ist der übliche Weg, wenn ein Verfahren länger läuft, als es finanziell tragbar ist. Sprechen Sie es an, bevor es eng wird — nicht danach.
Wer am Ende zahlt
Bei Freispruch oder Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen — in Höhe der gesetzlichen Gebühren.
Bei Einstellung gegen Auflage gerade nicht. Dort bleiben die Kosten bei Ihnen, zusätzlich zur Auflage. Das gehört in die Abwägung, wenn über die Höhe der Auflage verhandelt wird, und wird regelmäßig vergessen. Es gibt auch Einstellungen, bei denen Ihre Auslagen und Kosten die Staatskasse übernimmt.
Bei Verurteilung tragen Sie die Verfahrenskosten und Ihre eigenen Auslagen. Ausnahmen gibt es im Jugendrecht.
Rechtsschutzversicherung
Strafrechtsschutz ist in vielen Policen enthalten, aber selten so umfassend, wie Versicherte annehmen. Verbreitet ist die Konstruktion, dass Vorsatzdelikte vom Schutz ausgenommen sind und die Kosten nur bei einem rechtskräftigen Ausgang ohne Vorsatzverurteilung übernommen werden. Für Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren — die oftmals Vorsatzdelikte betreffen — ist das eine entscheidende Einschränkung.
Prüfen Sie Ihre Bedingungen, bevor Sie ein Mandat erteilen, nicht danach. Bei der Deckungsanfrage unterstütze ich Sie.
Tritt eine Rechtsschutzversicherung ein, rechne ich nach RVG ab, soweit sich der Fall dafür eignet. Deckt die Police den Aufwand nicht vollständig, ist eine Kombination aus Versicherungsleistung und Zuzahlung möglich. Viele Versicherungen bieten auch einen „Strafrechtsschutz-Spezial-Tarif“ an, der sodann in der Regel auch Vorsatzdelikte abdeckt, wobei bei einer Verurteilung in der Regel Regressansprüche bestehen. Diese Tarife sind allerdings meist kostspielig.
Häufige Fragen
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie an.
Was kostet ein Erstgespräch?
Das hängt davon ab, worum es geht und wie viel Vorarbeit ein erstes Gespräch braucht. Was es kostet, erfahren Sie vorher, nicht hinterher.
Was passiert, wenn ich die Kosten nicht auf einmal tragen kann?
Sprechen Sie das an, bevor Sie das Mandat erteilen. Die Vergütungsvereinbarung wird vorher geschlossen — das ist der Zeitpunkt, an dem sich etwas gestalten lässt, nicht der nach der ersten Rechnung.
Gibt es ein Erfolgshonorar?
In der Strafverteidigung nicht. Das Berufsrecht lässt Erfolgshonorare nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zu, die hier nicht einschlägig sind. Wer Ihnen im Strafrecht eine erfolgsabhängige Vergütung anbietet, sollte Sie misstrauisch machen.
Warum kann mir niemand vorher einen Endpreis nennen?
Weil niemand weiß, wie lange ein Verfahren läuft und wie viele Sitzungstage es gibt. Seriös planbar sind Verfahrensabschnitte, nicht das Gesamtverfahren. Was sich vorher festlegen lässt, wird vorher festgelegt.
Was passiert, wenn das Verfahren umfangreicher wird als gedacht?
Dann wird darüber gesprochen, bevor die Arbeit anfällt. Eine Rechnung, die Sie überrascht, ist ein Fehler der Kanzlei, nicht des Mandanten.
Rufen Sie an.
Bürozeiten Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr, Sekretariat Montag bis Donnerstag. Außerhalb dieser Zeiten rufe ich innerhalb von 48 Stunden an Werktagen zurück.