Wirtschaftsstrafrecht
Wirtschaftsstrafverfahren treffen selten Menschen, die sich für Straftäter halten. Sie treffen Unternehmer, deren Entscheidungen im Nachhinein anders bewertet werden, als sie gemeint waren. Verteidigt wird deshalb meist nicht über Unschuld, sondern über Zahlen, Zuständigkeiten und den Zeitpunkt.
Die Themen im Überblick
- Untreue und Betrug im Unternehmen
- Insolvenzstrafrecht — wenn die Krise zum Strafverfahren wird
- § 266a StGB — wenn aus einem Werkvertrag ein Strafverfahren wird
- Subventionsbetrug — der Tatbestand, für den kein Vorsatz nötig ist
- Korruptionsvorwürfe im Unternehmen
- Geldwäsche — der Tatbestand, der jeden treffen kann
- Zoll- und Außenwirtschaftsstrafrecht
Wie ein solches Verfahren läuft
Vier Stationen
Der Anfang
Selten eine Anzeige. Häufiger eine Betriebsprüfung, eine Meldung oder ein ausgeschiedener Mitarbeiter.
Die Ermittlung
Unterlagen werden ausgewertet, Zeugen gehört, meist folgt eine Durchsuchung. Hier entsteht die Akte.
Die Zahlen
Schaden, Beitragshöhe, Nachforderung — fast jeder Vorwurf steht und fällt mit einer Berechnung, die jemand angestellt hat.
Der Abschluss
Einstellung, Strafbefehl oder Anklage. Je früher gearbeitet wird, desto mehr Wege stehen noch offen.
Wer betroffen ist
Geschäftsführer, Inhaber, Gesellschafter, Prokuristen und leitende Angestellte — überwiegend im Mittelstand: Bau und Handwerk, Handel, Logistik, Gastronomie, Dienstleistung.
Typische Auslöser sind nicht Anzeigen von Geschädigten, sondern der Bericht eines Insolvenzverwalters, eine Betriebsprüfung der Rentenversicherung, eine Kontrolle des Zolls, eine Innenrevision oder ein ausgeschiedener Mitarbeiter.
Was diese Verfahren gemeinsam haben
Sie hängen an einer Zahl. Schadenshöhe, Beitragsnachforderung, erlangter Vorteil, Stichtag der Insolvenzreife. Diese Zahlen werden im Nachhinein rekonstruiert, meist geschätzt, und regelmäßig unverändert in die Anklageschrift übernommen. Dort anzusetzen ist die wirksamste Verteidigung.
Sie hängen an der subjektiven Seite. Fast alle diese Tatbestände verlangen Vorsatz — und fast alle werden gegen Menschen erhoben, die sich auf Beratung verlassen, branchenübliche Modelle verwendet oder eine wirtschaftliche Fehleinschätzung getroffen haben. Die Grenze zwischen Fehler und Vorsatz ist der Kern dieser Mandate.
Die Nebenfolgen wiegen oft schwerer als die Strafe. Einziehung, persönliche Haftung, Wegfall der Geschäftsführerfähigkeit, Vergabeausschluss, gewerberechtliche Folgen. Deshalb entscheidet nicht nur, wie hoch eine Sanktion ausfällt, sondern in welcher Form das Verfahren endet.
Es läuft immer noch etwas anderes parallel. Besteuerungsverfahren, Beitragsnachforderung, zivilrechtliche Inanspruchnahme, Arbeitsrecht. Diese Stränge müssen abgestimmt geführt werden.
Läuft gerade etwas?
Durchsuchung, Vorladung, gesperrtes Konto: Soforthilfe — und rufen Sie an.
Häufige Fragen
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie an.
Warum ist die betriebswirtschaftliche Seite so wichtig?
Weil der Vorwurf meist an einer Zahl hängt. Wer die Berechnung nicht prüfen kann, verteidigt an der Sache vorbei.
Ich bin Geschäftsführer, nicht Gesellschafter. Trifft es mich trotzdem?
Ja. Die Verantwortlichkeit knüpft an die Organstellung an, nicht nur an die Beteiligung. In bestimmten Konstellationen kommt es auch durch eine Durchgriffshaftung zum Zugriff auf das Vermögen des Geschäftsführers persönlich.
Läuft parallel ein Verfahren gegen das Unternehmen?
Das ist möglich und wird getrennt betrachtet. Beide Stränge gehören abgestimmt.
Was ist mit meiner Haftung?
Straf- und Haftungsfragen laufen nebeneinander. Sie gehören von Beginn an zusammen gedacht.
Rufen Sie an.
Bürozeiten Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr, Sekretariat Montag bis Donnerstag. Außerhalb dieser Zeiten rufe ich innerhalb von 48 Stunden an Werktagen zurück.