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Gesetz aber gibt es da,
wo Ungerechtigkeit möglich ist.
Aristoteles (384 - 322 v. Chr.)
Recht ist Wille zur Gerechtigkeit.
Gustav Radbruch (1878 - 1949)
Freiheit ohne Gerechtigkeit ist Willkür.
Jean Anouilh (1910 - 1987)

Verhandlungsunfähigkeit, Amtsarzt

Immer dann, wenn ein Zeuge oder ein Angeklagter nach ordnungsgemäßer Ladung dem Termin fernbleibt, sind Folgemaßnahmen des Gerichtes nahezu sicher. Dieses kann eine Vorführung bis hin zu einer Verhaftung beinhalten.

Dieses kann nur dann umgangen werden, wenn man unverschuldet fehlt. Hierbei sind sehr hohe Maßstäbe anzusetzen. Eine reine Arbeitsunfähigkeit genügt keinesfalls. Vielmehr muss das Attest neben einer Diagnose, welches dem Gericht auch eine eigene Prüfung und Nachvollziehbarkeit erlaubt, insbesondere auch eine Verhandlungsunfähigkeit oder Reiseunfähigkeit beinhalten. Das bedeutet, dass es absolut unzumutbar ist, den Termin wahrzunehmen.

Sofern das Gericht Zweifel hat, wird es einen Amtsarzt mit einer amtsärztlichen Untersuchung betrauen, welches zudem sehr kostenintensiv ist. Es muss also auch aus ärztlicher Sicht absolut sicher sein, dass ein Termin nicht wahrgenommen werden kann.

Insbesondere kommen Zweifel auf, wenn ein Allgemeinmediziner einen psychischen Defekt (und sei es nur vorübergehend) attestiert. Insoweit sollte auch stets ein Facharzt aufgesucht werden.