Open the menu
Recht ist Wille zur Gerechtigkeit.
Gustav Radbruch (1878 - 1949)
Freiheit ohne Gerechtigkeit ist Willkür.
Jean Anouilh (1910 - 1987)
Gesetz aber gibt es da,
wo Ungerechtigkeit möglich ist.
Aristoteles (384 - 322 v. Chr.)

Arbeitsrecht

Die Kanzlei betreut ausgewählte arbeitsrechtliche Mandate. Hierbei umfasst die Beratung die strategische außergerichtliche- sowie gerichtliche Beratung und Betreuung. Aufgrund der auch strafrechtliche Ausrichtung werden Mandate auch mit strafrechtlichen und damit einhergehenden haftungsrechtlichen Hintergründen betreut. Dieses betrifft unter anderem Fragen des Unternehmensstrafrechts (Compliance), auch in Straf-Steuerstrafrechtlicher Verfehlungen von Arbeitnehmer, leitenden Angestellten, Geschäftsführen und Vorständen.

Der Mandantenkreis erfasst das Individual- und kollektive Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Arbeitnehmer, sowie mittelständische Unternehmen, deren Geschäftsführer und leitenden Angestellte.

Ziel einer jeden Beratung ist es vorwiegend das Verfahren „still“ ohne öffentliche Wirksamkeit zu führen, da für Mandanten ein öffentlicher Prozess oftmals schwerwiegende Folgen für die Reputation haben kann.

Wir vertreten keine Betriebsräte, verhandeln jedoch mit diesen, welches aufgrund früherer Erfahrungen auch aus der Beratung von Betriebsräten oftmals für beide Seiten zu Erfolgen führt und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit stärkt. Die Abwehr von unberechtigten oder noch nicht entschiedenen Ansprüchen gehört hier ebenso so zu dem Beratungsfeld, wie die Lösung von Konflikten bei bestehenden Ansprüchen von Betriebsräten oder Schwerbehindertenvertretungen.

Die Vorbereitung von Umstrukturierungen in Unternehmen, die Vorbereitungen von Kündigungen und haltbaren Abmahnungen sind ebenso Teil der Beratung, wie das Führen von Kündigungsschutzprozessen auf Seiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmer, wie auch die Analyse, ob Umsetzungen, Versetzungen und Umstrukturierungen wirksam vorgenommen worden sind.

Im Blick müssen auch die weiteren Folgen bleiben, welche sich aus arbeitsrechtlichen Verfahren ergeben können und Folgen für die weitere berufliche Laufbahn, insbesondere Folgen bei Kammerberufen.

Unter anderem werden folgende Bereiche auf Seiten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreut:

  • Kündigungsschutzklagen
  • Fragen der Abfindung
  • Abmahnungen
  • Zeugnisklagen
  • Umstrukturierungen
  • Versetzungen
  • Umsetzungen
  • Betriebsratsanhörungen
  • Schlichtungsverfahren
  • Schlichtungsstellen
  • Auseinandersetzungen mit Betriebsräten
  • Abwehr von Streiks
  • Arbeitsstrafrecht
  • Wirksamkeit von Klauseln in Arbeitsverträgen
  • Arbeitsrechtliche Haftungsfragen 

Je frühzeitiger hier eine Beratung in Anspruch genommen wird, desto eher kann rechtlich wirksam gestaltend eingegriffen werden.