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Recht ist Wille zur Gerechtigkeit.
Gustav Radbruch (1878 - 1949)
Gesetz aber gibt es da,
wo Ungerechtigkeit möglich ist.
Aristoteles (384 - 322 v. Chr.)
Freiheit ohne Gerechtigkeit ist Willkür.
Jean Anouilh (1910 - 1987)

Verhalten bei Hausdurchsuchung

Wie verhalte ich mich richtig?

Die Polizei steht vor der Tür; sie möchte die Wohnung, das Haus durchsuchen; es gibt eine vorläufige Festnahme oder gar schon einen Haftbefehl; man erhält eine Vorladung.

Die Einwirkungsmöglichkeiten sind vielfältig. Grundsätzlich gibt es nur einen Rat, den man erteilen kann. Bleiben Sie ruhig, sagen Sie nichts, gar nichts außer Ihren Namen, unterschrieben Sie nichts, widersprechen Sie einer etwaigen Beschlagnahme vorsorglich und verlangen Sie einen Rechtsanwalt/Verteidiger.

Man wird Ihnen erzählen, dass es besser sei, wenn sie gleich etwas sagen. Wenn Sie nichts zu verbergen haben, könnten Sie ja etwas sagen. Sie würden sich nur noch mehr verdächtig machen, man würde Sie den Haftrichter vorführen.

Tatsache ist, dass die richtige Aufklärung so ist, dass Sie nichts sagen müssen und sich auch nicht selbst belasten müssen. Und, wenn Sie schweigen, kann dieses NICHT zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.

Hierbei ist zu beachten, dass ein Reden, eine Aussage ohne den Inhalt der Akte zu kennen brandgefährlich ist. Die Ermittlungsbeamten müssen nicht die Wahrheit sagen, sie können einen auch mit einer erlaubten „kriminalistischen List“ dazu bringen, sich selbst zu belasten oder auch Dritte. Zudem wird jede Aussage, Regung und Äußerung in einem Vermerk in der Regel niedergeschrieben. Hierauf besteht kein Einfluss.

Kommt es zu einer Spontanäußerung, die auch vor einer Belehrung verwertbar ist, wird der Beamte als Zeuge aus seinem Vermerk berichten, sich nach Einarbeitung entsprechend erinnern und eben genau dieses kann ein Verfahren zum Nachteil zum Kippen bringen. All dieses passiert nicht, wenn man schweigt.

Auch im Falle einer Verhaftung und der Vorführung vor dem Haftrichter ist es so, dass viele dem Irrglauben unterliegen, dieser prüft und lässt einen gehen. Dieses ist der absolut seltenste Fall. Es muss unterschieden werden. Sofern es nach einer Festnahme um die Verkündung eines Haftbefehls geht, so sollte man, auch wenn man noch so gern etwas zu seiner Unschuld vorbringen möchte, Schweigen und auf einen Verteidiger warten. Letztlich ist es die Haftprüfung, welche nach Akteneinsicht durchgeführt werden sollte, bei der eher eine Chance besteht, aus der Haft entlassen oder von dem weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont zu werden.

Wichtig: Man hat immer das Recht, einen Anwalt zu kontaktieren. Lassen Sie sich etwaige Beschlüsse aushändigen und lesen diese durch. Sie sollten Kontaktdaten eines Verteidigers stets bei sich haben oder zumindest wissen, wo man ihn im Internet möglichst mit Mobilfunknummer findet.

Sie sollten die Kontaktdaten möglichst nicht im Handy haben, denn möglicherweise möchten Sie ja gerade verhindern, dass der Code vom Handy bekannt wird. Sie müssen keinerlei Kennwörter herausgeben und sollten es vor einer Besprechung auch nicht tun. Auch wenn es länger dauert. Man ist in der Regel nicht ohne Grund bei Ihnen, man hat einen Verdacht. In der Regel geht es tatsächlich eher (nach diesseitiger Erfahrung) nicht um neutrale Aufklärung, sondern darum Belastbares zu finden!